Unser Schulgeld ist abhängig vom Einkommen der Eltern und wird für jede Familie einzeln berechnet:
Berechnungsgrundlage des Schulgeldes ist das Familiennettoeinkommen ohne Kindergeld/ Kindergeldzuschlag.
Wer bis zu 3.000 € monatlich verdient, zahlt davon 7% Schulgeld; bei einem Einkommen über 3.000 € werden 8% fällig. So soll die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt werden.
Der Höchstsatz für das erste Kind beträgt 490 €.
Das zweite Kind einer Familie zahlt 60% der so errechneten Summe, das dritte 30% und ab dem vierten Kind, das gleichzeitig die FESH besucht, ist für dieses Kind kein weiteres Schulgeld zu zahlen.
Hier finden Sie detailierte Informationen, ein ausführliches Berechnungsbeispiel und das Formular „Erklärung zum Schulgeld“ inkl. des SEPA-Lastschriftmandats.
Für Kinder, die seit 2018 (und früher) durchgehend Schüler der FESH sind, gilt noch die alte Schulgeldtabelle.
Ein Umstieg auf die neue Regelung kann auf Wunsch der Eltern beim Wechsel in Klasse 5 bzw 11 erfolgen.
Alle Fragen rund ums Schulgeld beantwortet Ihnen Frau Wehrmann.
Sie ist jederzeit erreichbar unter schulgeld@fesh.de.
Dienstags und donnerstags (an Schultagen) zwischen 8 und 12 Uhr erreichen Sie sie persönlich im Schulgeldbüro in der KGS (Anmeldung im Sekretariat) oder telefonisch unter der Nummer 0511 606 77 88 6.
Die Aufwendungen für den Schulbesuch können Eltern i.d.R. zu einem Teil steuerlich absetzen.
Das ist natürlich individuell höchst unterschiedlich; zur genauen Klärung sollten Sie sich mit einem Steuerfachmann beraten.
Zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Eltern eine Schulgeldbescheiniung zur Vorlage beim Finanzamt.