Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 gilt an der FESH folgende Schulgeldregelung:
Berechnungsgrundlage des Schulgeldes ist das Familiennettoeinkommen ohne Kindergeld.
Wer bis zu 3.000 € monatlich verdient hat, zahlt davon 7% Schulgeld; bei einem Einkommen über 3.000 € werden 8% fällig. So soll die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt werden.
Der Höchstsatz für das erste Kind beträgt 490 €.
Das zweite Kind einer Familie zahlt 60% der so errechneten Summe, das dritte 30% und ab dem vierten Kind ist für dieses Kind kein weiteres Schulgeld zu zahlen.
Hier finden Sie detailierte Informationen, Berechnungsbeispiele und das Formular „Erklärung zum Schulgeld“.
Für Kinder, die bereits vor 2018 Schüler der FESH waren, gilt noch die alte Schulgeldtabelle.
Ein Umstieg auf die neue Regelung kann auf Wunsch der Eltern beim Wechsel in Klasse 5 bzw 11 erfolgen.
Alle Fragen rund ums Schulgeld beantwortet Ihnen Frau Wehrmann.
Sie ist jederzeit erreichbar unter schulgeld@fesh.de.
Dienstags und donnerstags (an Schultagen) zwischen 8 und 12 Uhr erreichen Sie sie persönlich im Schulgeldbüro in der KGS (Anmeldung im Sekretariat) oder telefonisch unter der Nummer 0511 606 77 88 6.
Die Aufwendungen für den Schulbesuch können Eltern i.d.R. zu einem Teil steuerlich absetzen.
Das ist natürlich individuell höchst unterschiedlich; zur genauen Klärung sollten Sie sich mit einem Steuerfachmann beraten.
Zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Eltern eine Schulgeldbescheiniung zur Vorlage beim Finanzamt.